Glücksspiel: Vergnügungssteuer erhöhen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schäfer,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen beantragt, folgenden Antrag im Haupt- und Finanzausschuss sowie in der Ratssitzung am 29.09.2016 beraten und beschließen zu lassen.

Antrag:

Bezugnehmend auf die Vorlage 11/0688 beantragt die CDU, die Vergnügungssteuer zum 01.01.2017 auf die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte Höhe von 5,5 % zu erhöhen.

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt, in dem Verfahren gegen die Stadt Dortmund, daß die Höhe von 5,5 % keine Erdrosselungswirkung habe. Deshalb sollte die Stadt Bergkamen den höchstmöglichen Steuersatz erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heinzel, Fraktionsvorsitzender

Antrag Erhöhung der Vergnügungssteuer

Foto: Longxiang Qian/Pexels

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