CDU fordert Prüfung der Rückzahlung von Abwassergebühren

Seit vielen Jahren kritisiert die CDU-Fraktion die Höhe der Abwassergebühren in Bergkamen. Nun bestätigt ein Gerichtsurteil des OVG NRW in Münster diese Sicht. Die neue Rechtsprechung macht eine Überprüfung der Abwassergebühren für den Zeitraum seit 2017 sowie der aktuell geltenden Gebührensatzung erforderlich.

Die CDU-Fraktion hat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob auch all jenen Bürgerinnen und Bürgern Abwassergebühren anteilig erstattet werden können, die seit 2017 keinen Widerspruch gegen Bescheide eingelegt haben.

„Das war alles rechtmässig, aber nicht in Ordnung“, so Thomas Heinzel. „Wir fordern, daß die Stadt Konsequenzen aus dem Urteil zieht.“

Die Stadt Bergkamen gehört seit vielen Jahren zu den Kommunen mit den höchsten Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen. Bestandteil der Gebühren sind u.a. die sog. kalkulatorischen Zinsen auf das gebundene Kapital, die in Bergkamen trotz Niedrigzinsumfeld lange auf höchstem Niveau verharrten. Das OVG NRW hat nun klargestellt, dass sich der maximal anzuwendende kalkulatorische Zinssatz nicht mehr auf den Durchschnitt der letzten 50 Jahre, sondern nur auf den zehnjährigen Durchschnitt der Emmissionsrenditen beziehen darf.

 

Download des Antrags als Pdf, hier

Foto: CDU Deutschlands/Christiane Lang

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