Wem gebührt die Ehre? Straßennamen für das Neubaugebiet Erdbeerfeld

Zum nächsten Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie zur Abstimmung im Rat hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag auf die Benennungsvorschläge für die Planstraße im Baugebiet „Erdbeerfeld“ gestellt. Gegen zwei Vorschläge der Verwaltung gibt es Einwände.

Die Änderungsvorschläge für die Planstraßen lauten:

Die Planstraße A erhält den Namen „Jutta-Limbach-Straße“, die Planstraße B erhält den Namen „Helene-Weber-Straße“.

Die Benennungsvorschläge für die Planstraße C („Elisabeth-Selbert-Straße“) und Planstraße D („Frieda-Nadig-Straße“) bleiben unverändert.

Im Jahr 2024 jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Aus diesem Anlass sollen die Straßen im Bebauungsplangebiet Jahnstraße/Hermann-Stehr-Straße Nr. OA 125 nach vier herausragenden Frauen benannt werden, die sich in besonderer Weise um unser Grundgesetz verdient gemacht haben.

Mit Dr. Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Dr. Helene Weber werden drei „Mütter des Grundgesetzes“ geehrt, die als Mitglieder des Parlamentarischen Rates maßgeblich an der Ausarbeitung unserer Verfassung beteiligt waren. Selbert und Nadig setzten sich insbesondere für die Gleichberechtigung von Frauen ein, während Weber an der Formulierung der Präambel mitwirkte und die Betonung der Menschenwürde vorantrieb. Prof. Dr. Jutta Limbach hat sich als erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts besonders um die Auslegung und Fortentwicklung des Grundgesetzes verdient gemacht.

„Mit der Benennung der Straßen nach diesen vier herausragenden Juristinnen und Politikerinnen würdigt die Stadt Bergkamen den Beitrag von Frauen zum Erfolg unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und hält die Erinnerung an die Entstehung und richterliche Fortbildung des Grundgesetzes wach – gerade in einer Zeit, in der diese Werte wieder verstärkt verteidigt werden müssen“, so Heinzel

 

Download des Antrags als PDF, hier.

Foto: Christiane Lang/CDU

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